der Reifenservice Sennewald, Inhaber: Gerhard Sennewald
99089 Erfurt, Reiherweg 25, www.reifenservice-sennewald.de
für alle Warenlieferungen, Werk- und Dienstleistungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen uns unseren Kunden, Verbraucher als auch Unternehmer, abgeschlossenen Verträge.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Kunden sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2.1 Angebote sind grundsätzlich freibleibend, insbesondere hinsichtlich Menge, Preis und Lieferfrist. Verträge kommen nur in Form der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. In der Auftragsbestätigung sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen.
2.2 Die Auftragnehmerin wird bei nicht nur unerheblichen Änderungen, infolge von erforderlichen oder gewünschten Änderungen informieren und eine Vertragsanpassung fordern. Finden die Parteien keine Einigung, so sind wir berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen und die geleisteten Arbeiten sowie in dieser nicht inbegriffenen tatsächlichen Auslagen zu fordern. Ein weitergehender Schadensersatz bleibt vorbehalten.
2.3 Eine verbindliche Preisangabe in der Auftragsbestätigung bedarf eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Wir sind an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen können wir, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist, mit mindestens 50,00 € berechnen.
2.4 Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers an Dritte aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
3.1 Vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungsfristen sind nur verbindlich, wenn diese als verbindlich o.ä. benannt werden, andernfalls lediglich ca.-Angaben. Halten wir verbindlich vereinbarte Leistungstermine nicht ein und haben wir dies zu vertreten, haften wir auf Ersatz eines vom Kunden nachgewiesenen Schadens, dies gilt nicht, wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
3.2 Der Kunde kann uns nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefer- oder Fertigstellungstermins in Textform auffordern, in angemessener Frist die vertragliche Leistung zu erbringen; erst mit Zugang dieser Aufforderung kommen wir in Verzug.
4.1 Es gelten die Preise des Tages des Vertragsschlusses.
4.2 Preisänderungen bis zu 5 % des Nettoauftragswertes sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate, bei Unternehmern vier Wochen, liegen und nach Vertragsschluss sich seither die Löhne, die Materialkosten oder die sonstigen Einstandspreise entsprechend dem Kostenanteil zu erhöhen. Übersteigt die Preiserhöhung 10 % des ursprünglich vereinbarten Preises, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.2 Das Recht auf Preiserhöhung besteht nicht, wenn Lieferverzögerungen
nachweislich allein in unserem Verantwortungsbereich liegen.
5.1 Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig. Der Kunde befindet sich mit der Zahlung im Verzug, sollte diese nicht binnen 14 Kalendertagen erfolgt sein.
5.2 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt je Mahnung in einem zwei-Wochen Zeitraum pauschale Mahnkosten i.H.v. 5,00 € anzusetzen. Wir behalten und das Recht vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
5.3 Soweit der Kunde nicht Verbraucher ist, hat er ein Recht zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen nur hinsichtlich rechtskräftig festgestellten Ansprüchen oder Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
6.1 Der Kunde ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes in unserem Betrieb verpflichtet nachdem wir ihn über die Fertigstellung informiert haben, spätestens jedoch am übernächsten Werktag bis 30 Minuten vor dem Ende unserer Öffnungszeiten, welche auf www.reifenservice-sennewald.de einzusehen sind. Unser Kunde kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch uns unverzüglich abholt.
6.2 Befindet sich der Auftraggeber mit der Abholung des Auftragsgegenstandes in Verzug, kann der Auftragnehmer pauschal die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
7.2 Für Geschäfte mit Unternehmern gelten folgende weitere Bestimmungen:
Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind.
Unser Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Er ist nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung berechtigt. Aus der Veräußerung der Vorbehaltsware entstehende Forderungen tritt unser Kunde uns bereits jetzt an uns ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredelungsanteils.
Auf Anforderung verpflichtet sich der Kunde, die uns erteilte Abtretung betroffenen Dritten gegenüber und stellt uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Auftraggebers freizugeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. Bei Zurücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.
8.1 An den Aufgrund des Vertragsverhältnisses in unseren Besitz gelangten Gegenständen (Auftragsgegenstand) steht uns neben dem gesetzlichen ein vertragliches Pfandrecht zu. Dies wegen Forderungen aus dem v.g. Auftrag als auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und allen sonstigen Leistungen die mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
8.2 Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9.1 Wir haften für Sachmängel für neue Ware auf die Dauer von 2 Jahren, auf die Dauer von einem Jahr für runderneuerte Ware insb. Reifen und auf die Dauer eines Jahres für gebrauchte Ware.
Die Sachmängelhaftungsfristen beginnen mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes.
Die vorstehend verkürzte Verjährungsfrist gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen.
9.2 Bei Sachmängeln ist der Verbraucher nach seiner Wahl auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Unternehmern können wir zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung wählen.
Sind zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, kann Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) verlangt bzw. erklärt werden.
9.3 Beim Rücktritt durch einen Unternehmer können wir bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad des Vertragsgegenstandes geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere (Rück)Zahlung leisten.
10.1 Wir haften auf Schadenersatz, wenn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Diese Einschränkung gilt nicht für zugesicherte Eigenschaften oder Garantien,
wenn der Schaden durch unseren Verzug oder durch von uns zu vertretendes Unmöglichwerden der Leistung entstanden ist, soweit sich nicht aus Ziff. 3 etwas anderes ergibt oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
10.2 Unsere Haftung ist in jedem Falle begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden, soweit es sich nicht um Geschäfte mit Verbrauchern handelt.
10.3 Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen. Haftungsausschluss und -begrenzung gelten nicht bei körperlichen Schäden. Haftungsbegrenzung und -ausschluss gelten ferner nicht, falls und soweit wir nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes haften.
11.1 Erfüllungsort ist 99089 Erfurt, Reiherweg 25.
11.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, soweit unser Kunde nicht Verbraucher ist, ist Gerichtsstand Erfurt. Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
11.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.
Soweit noch offene Forderungen unsererseits gegen den Auftraggeber bestehen, hat dieser jeden Wechsel seiner Postanschrift und seines Geschäftssitzes, bei Einzelunternehmern seiner Privatanschrift unaufgefordert mitzuteilen.
11.4 Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder unwirksam werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: April 2019
Kontakt
Reifenservice Sennewald
Andreas Picht
Reiherweg 25, 99089 Erfurt
Telefon: (03 61) 7 79 14 11
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